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    Preise für die Grund- und Ersatzversorgung Erdgas für Haushalt und Gewerbe

    gültig ab dem 1. November 2011

    Auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsordnung - GasGVV - vom 7. November 2006, gültig seit dem 8. November 2006 bietet die EVH GmbH innerhalb ihres Grundversorgungsgebietes für grund- und ersatzversorgte Kunden Erdgas zu den nachfolgenden allgemeinen Preisen an.

    Preisblatt Grund1 und Ersatzversorgung2 für Erdgas       

     

    Grundversorgung
    bei einem Erdgasverbrauch
    bis 3.362 kWh/Jahr

    Grundversorgung
    bei einem Erdgasverbrauch
    mehr als 3.362 kWh/Jahr

     

             netto             

    einschl. 19 % USt.*

              netto             

    einschl. 19 % USt.*

    Arbeitspreis
    Cent/kWh

    7,87

    9,37

    6,35

    7,56

    Grundpreis
    Euro/Jahr

    64,03

    76,20

    115,13

    137,00

    Die Zuordnung zu einer oben angegebenen Preisstufe erfolgt zunächst auf der Basis der zuletzt gemessenen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preisstufe ergeben, wird dies
    im Rahmen der "Bestpreisabrechnung" in der Jahresrechnung berücksichtigt. Das heißt, der Erdgasverbrauch
    einer Abrechnungsperiode wird nach der für den Kunden günstigsten Preisstellung abgerechnet.
         
    Im Preis enthalten ist die Konzessionsabgabe an die Stadt Halle im Rahmen der Verordnung über Konzessions-
    abgaben für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 9. Januar 1992.
    Für Lieferungen an Tarifkunden gilt in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl der Stadt Halle als Konzessionsab-
    gabe ein Höchstbetrag von 0,77 Cent/kWh. Für Lieferungen an Sondervertragskunden gilt als Konzessionsabgabe ein Höchstbetrag von 0,03 Cent/kWh.
         
    Angeboten wird Erdgas der Gruppe H mit einem Druck von 18 - 22 mbar am Hausanschluss bei Versorgung aus
    dem Niederdrucknetz.
         
    * Die ausgewiesenen Bruttopreise (inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 19 %) wurden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
         
    1 gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 36, 37 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
         
    2 gilt bei Vorliegen der gesetzlichen Vorraussetzungen von § 38 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

    Preise bis 31. Oktober 2011
     

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    (0800) 581 33 33
    Bei Störungen Erdgas: (0345) 581 14 44
    Strom, Wärme,
    Straßenbeleuchtg.:

    (0345) 581 30 00
       

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