Angaben gemäß EEG
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in der gültigen Fassung vom
25. Oktober 2008 regelt die Pflicht zum Anschluss von Stromerzeugungs-
anlagen auf der Basis von erneuerbaren Energien an das öffentliche Stromnetz sowie die Vergütung des in diesen Anlagen erzeugten Stroms. Die Vergütung dieses „EEG-Stromes“ über Marktpreisniveau wird auf alle Stromverbraucher umgelegt. Darüber hinaus erlegt das EEG den Elektrizitätsversorgungsunternehmen und den Betreibern von Stromnetzen Veröffentlichungspflichten auf, denen hiermit entsprochen wird.
(A) Angaben gemäß § 52 Abs. (1) EEG
1. Stromabsatz an Letztverbraucher
Stromlieferungen an Letztverbraucher (nach § 49 EEG)
Jahr 2006: 1.132.310.787 kWh
Jahr 2007: 1.137.977.511 kWh
Jahr 2008: 1.111.049.799 kWh
Jahr 2009: 900.929.081 kWh
2. Bericht über die Datenermittlung
Die EVH GmbH liefert Elektrizität an Kunden im gesamten Bundesgebiet. Das öffentliche Stromnetz in Deutschland ist in die folgenden vier Übertragungsnetzbereiche (Regelzonen) aufgeteilt:
- 50Hertz Transmission GmbH (50HERTZ)
- transpower stomübertragungs gmbh (transpower)
- Amprion GmbH (amprion)
- EnBW Transportnetze AG (EnBW)
Für die Abrechnung des nach §§ 33 - 44 vorzunehmenden Belastungsausgleiches meldet die EVH den oben genannten Übertragungsnetzbetreibern ihren Absatz an letztverbrauchende Kunden in den jeweiligen Regelzonen. In der Praxis werden diese Mengen ermittelt, indem aus dem gesamten Stromabsatz-Portfolio der EVH diejenigen Mengen herausgerechnet werden, die nicht an letztverbrauchende Kunden – also an Weiterverteiler – geliefert wurden. Alle übrigen Mengen sind EEG-pflichtig, d.h. ziehen Ausgleichslieferungen nach § 37 EEG nach sich.
Für die unterjährigen Meldungen des laufenden Jahres werden vorläufige bzw. Prognosewerte verwendet. Für die Meldung der endgültigen Jahreswerte zum 31. Mai des Folgejahres werden die tatsächlich an letztverbrauchende Kunden gelieferten Strommengen verwendet. Sofern keine aktuelle Abrechnung stattfand, werden die Verbrauchsmengen mittels zertifizierter Verfahren der Datenverarbeitung hochgerechnet. Diese rechnerisch ermittelten Verbrauchsdaten bilden ebenfalls die Basis für den Jahresabschluss der EVH und werden von den Wirtschaftsprüfern im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft und bestätigt.
Die gemeldeten endgültigen Jahreswerte sind oben unter Punkt 1. dargestellt. Stromlieferungen an Kunden, die unter die Härtefallregelung der §§ 40 - 44 EEG fallen, wurden separat gemeldet, werden jedoch aus Datenschutzgründen hier nicht getrennt aufgeführt.
Die dargestellten Jahreswerte der Liefermengen an Letztverbraucher wurden von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und testiert; diese Bescheinigungen wurden den genannten Übertragungsnetzbetreibern als Basis für die EEG-Abrechnung zur Verfügung gestellt.
(B) Angaben gemäß §§ 53 - 54 EEG
Die Berechnung der EEG-Differenzkosten für die Jahre 2006 und 2008 wurde von einem neutralen Sachverständigen geprüft und bestätigt. Die betroffenen Großkunden können die entsprechende Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers auf Wunsch einsehen und eine Kopie erhalten.