Erdgastrockner
Sparen Sie beim Trocknen Ihrer Wäsche. Wir unterstützen Sie dabei. Bei der Anschaffung eines mit Erdgas betriebenen Wäschetrockners unterstützt die EVH Sie mit 111 Euro. Damit schonen Sie Ihren Geldbeutel im Vergleich zum elektrisch betriebenen Trockner und tun etwas für die Umwelt. Typische elektrisch betriebene Wäschetrockner benötigen pro Trocknung ca. 4 kWh. Das entspricht bei heutigen Energiepreisen etwa 68 Cent. Ein Erdgastrockner benötigt für eine Trocknung ca. 4 kWh Erdgas und 0,25 kWh Strom. Das entspricht etwa 25 Cent.
Sie sparen also bei jeder Trocknung über die Hälfte der Energiekosten. Bei 250 Trocknungen pro Jahr summiert sich das auf mehr als 100 Euro.
Der Wäschetrockner wird über eine Erdgassteckdose mit Erdgas und über eine Schukosteckdose mit Strom versorgt. Lassen Sie Sich zur Aufstellung und zum Anschluss des Gerätes durch einen Installateur der Energiegemeinschaft Halle/Saale beraten.
Durch die EVH-Förderung von 111 Euro beim Kauf eines solchen Gerätes sind Ihre Investitionskosten niedriger als bei der Anschaffung eines vergleichbaren Elektro-Wäschetrockners.
Über eine Kooperation mit dem Erdgasgerätehersteller AZ Gastechnik GmbH aus 09526 Olbernhau können wir Ihnen ein solches Gerät für 579 Euro (empfohlener Verkaufspreis 688 Euro) vermitteln.
Förderung – was müssen Sie tun?
Voraussetzung für die Zahlung von 111 Euro durch die EVH sind ein bestehender Gasliefervertrag mit der EVH sowie der Eingang des vollständig ausgefüllten Antrages bei der EVH
- per Post an EVH GmbH, Bornknechtstraße 5, 06108 Halle (Saale).
- per Fax an (0345) 581-2671
- per E-Mail an gewusst-wie@evh.de
Antrag als PDF-Datei zum Ausdrucken
Setzen Sie sich rechtzeitig mit einem Installateur-Fachbetrieb aus der Energiegemeinschaft Halle in Verbindung. Die Namen der dort organisierten Betriebe erfahren Sie im Kundencenter der Stadtwerke, Bornknechtstraße 5, oder im Internet unter:
www.gasgemeinschaft-halle.de.
Der jeweilige Fachbetrieb berät Sie und stellt alle notwendigen Anschlüsse her. Zwischen Ihnen und der EVH wird eine Förder-mittelvereinbarung abgeschlossen. Es werden maximal 33 Geräte gefördert.
Wir informieren Sie gern unter (0345) 581 – 26 76.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung der EVH besteht nicht. Es zählt die Reihenfolge des Eingangs des Antrages bei der EVH. Mitarbeiter der Stadtwerke-Unternehmen sind aus rechtlichen Gründen von der Förderung ausgeschlossen.


